Im Trauerfall

Was ist zu tun?


Bei einem Todesfall ist viel zu tun. Für die ersten anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen.


Arzt benachrichtigen

Ist der Verstorbene zu Hause verstorben, benachrichtigen Sie den Arzt. Dieser muss erst den Tod bestätigen und eine Todesbescheinigung ausstellen, bevor wir den Verstorbenen abholen können.

Ist der Verstorbene im Krankenhaus, im Seniorenheim oder in einer Pflegeeinrichtung verstorben, übernimmt diese in der Regel die Benachrichtigung des Arztes.

Engste Angehörige benachrichtigen



Uns benachrichtigen

Benachrichtigen Sie unser Bestattungsunternehmen möglichst frühzeitig, damit wir Ihnen behilflich sein können und Sie beraten können. Wir klären gemeinsam das weitere Vorgehen hinsichtlich der Überführung des Verstorbenen, der Beerdigungsplanung und der Formalitäten.

Wenn Sie uns anrufen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch in unserem Bestattungsinstitut. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Wir hören Ihnen zu und helfen Ihnen, die Beerdigung des Verstorbenen Ihren Wünschen entsprechend zu planen und umzusetzen.

Sie erhalten von uns weitere Handreichungen, die Ihnen helfen werden, alle weiteren Schritte bei der Bewältigung der verschiedenen auf Sie zukommenden Aufgaben zu gehen.





Wichtige Dokumente

Zu unserem gemeinsamen Gesprächstermin bitten wir Sie, verschiedene Dokumente mitzubringen. Diese benötigen wir, um die Beurkundung des Sterbefalls einzuleiten und, wenn Sie es wünschen, die Rentenversicherungen zu informieren.

Falls Ihnen Urkundendokumente fehlen, können diese neu ausgestellt werden. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.


Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis / Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Personenstandsurkunden:
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente
  • Zusatzrentenversicherungen / Pensionskassenbescheide mit Versichertennummer